Geprüfte Aussagen: Wie die Europäische Union Werbeaussagen reguliert
Darf ein Hersteller behaupten, dass ein Vitamin 'Heilung' bringt? Eindeutig nein! In der Europäischen Union gilt die strenge Health-Claims-Verordnung (EG Nr. 1924/2006). KLARHAIN klärt auf: Wir erläutern, warum seriöse Hersteller ausschließlich offiziell zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen verwenden und warum übertriebene Heilsversprechen immer ein Alarmsignal sind.
1. Das Prinzip des 'Verbots mit Erlaubnisvorbehalt'
Nach EU-Recht ist jede gesundheitsbezogene Aussage auf Lebensmitteln grundsätzlich verboten, es sei denn, sie wurde von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) auf Basis solider Studien geprüft und in einer Positivliste ausdrücklich genehmigt.
2. Exakte behördliche Formulierungen
Zugelassene Aussagen lauten beispielsweise: 'Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei' oder 'Magnesium trägt zur Verringerung von Müdigkeit bei'. Rereißerische Versprechen wie 'schützt garantiert vor Krankheiten' sind streng illegal.
3. Schutz vor unseriösen Heilsversprechen
Begegnet Ihnen ein Produkt mit angeblichen Wunderwirkungen oder therapeutischen Heilversprechen, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen unseriösen Anbieter, der die europäischen Verbraucherschutzgesetze missachtet.
KLARHAIN Gesetzes-Fakt:
Seriöse Marken formulieren ihre Produktbeschreibungen exakt im Rahmen der zugelassenen EU-Health-Claims – für fundierte Wissenschaft statt leerer Versprechungen.